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2015-03 Newsletter | 10.04.2015

Mindestlohn – Was geht Sie das an?

Das Mindestlohngesetz verlangt die Aufzeichnung und Dokumentation der täglichen Arbeitszeit:

Betroffen sind u.a. Unternehmen, in denen Minijobber und kurzfristig Beschäftigte tätig sind.

  • Aufzuzeichnen sind Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit.
  • Die Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen.
  • Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Auf Verlangen des Zolls müssen die Unterlagen auch am Ort der Beschäftigung bereitgehalten werden.

Mit visuplus® haben Sie ein Hilfsmittel, mit dem Sie einfach und schnell die Anwesenheitszeiten aufzeichnen können. Dazu können Sie unsere Funktionalität „Kommt..Geht“ nutzen. Ab Version 12 haben wir die Nutzung auch direkt in der Arbeitszeiterfassung angepasst und verbessert. Das wird je Benutzer über das Kennzeichen „Recht Änderung kommt..geht ermöglichen, auch ohne Recht auf Verbuchung“ gesteuert.

Visuplus® Launcher ab Version 12

Ab Version 12 haben wir neu den Launcher geschaffen. Das ist für all diejenigen interessant, die immer wieder vReports, die Dokumentenverwaltung (DMS) und oder die Stechuhr nutzen. Ohne das Sie überhaupt visuplus® selbst öffnen müssen gelangen Sie in die genannten Menüs.

Dynamische Dateinamen

Der Umstieg auf Version 12 lohnt sich in vielerlei Hinsicht. U.a. auch deswegen, weil Sie ab dann die Dateinamen individuell vordefinieren können. Sie wollen z.B. am Anfang des Dateinamens das Anlagedatum der Datei, dann den Betreff und am Schluss die Projektnummer und den Bearbeiter sehen? Eine Einstellung im visuplus® und schon ist dies für Anschreiben und E-Mails möglich.

Firebird 2.5 und Zugriff über externe Programme

Wird das Update 12 installiert muss auch ein Update des Datenbankprogramms Firebird auf 2.5 erfolgen. Greift man über Drittprogramme (z.B. Excel) auf visuplus® zu, so ist auf den betreffenden Arbeitsstationen im Windows-Verzeichnis die fbclient.dll und die gds32.dll auch durch die neue Version zu ersetzen. Die Dateien findet man im Programmverzeichnis von visuplus®. Wo die Dateien in Ihrem Windowsverzeichnis liegen, können Sie über das Suchen in Windows feststellen.

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