Lizenzbedingungen visuplus visuplus® gmbh steht für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Hauptsitz: Heinrich- Heine- Straße 6, 06791 Zschornewitz 1. Vertragsgegenstand 1.1 visuplus® gmbh räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der im Softwarelizenzvertrag aufgeführten Programme gemäß nachstehender Bedingungen ein. 1.2 Nutzung bedeutet Einlesen von Instruktionen oder Daten eines Programms in das Computersystem des Kunden zum Zwecke der Datenverarbeitung. 1.3 Zur Datensicherung darf eine Kopie erstellt werden. Die Herstellung weiterer Kopien ist untersagt. 1.4 Soll das Programm auf weiteren Computersystemen beim Kunden (auch verbundene Unternehmen) genutzt werden, bedarf dieses der schriftlichen Einwilligung von Visuplus® gmbh und löst einen Anspruch auf Lizenzgebühr aus. 1.5 Pro Arbeitsstation darf die Software nur einmal gestartet sein - unabhängig vom Speicherort der Software und Datenbanken. Mehrmaliges gleichzeitiges Starten ist nicht möglich. 1.6 Bei Nutzung der Crystal Reports Anbindung: Der Kunde besitzt je Server (oder PC auf den mehrere visuplus-Benutzer gleichzeitig zugreifen können) eine gültige Lizenz von Crystal Reports 2011 oder höher. Der Kunde verpflichtet sich, das Crystal-Reports-Runtime-Produkt oder das Bericht-Dateiformat (.RPT) nicht zu verändern, zu zerlegen, zu dekompilieren, zu übersetzen, anzupassen oder zurückzuentwickeln. Der Kunde verpflichtet sich, das Crystal-Reports-Runtime-Produkt nicht an Dritte weiterzuverteilen oder es auf Miet- oder Timesharing-Basis oder zur Führung eines Dienstleistungsbüros für Dritte zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, das Crystal-Reports-Runtime-Produkt nicht zu verwenden, um ein Produkt für die Weiterverteilung zu entwickeln, das allgemein eine Konkurrenz zu den von SAP angebotenen Produkten darstellt. Der Kunde verpflichtet sich, das Crystal-Reports-Runtime-Produkt nicht zu verwenden, um ein Produkt für die Weiterverteilung zu entwickeln, das das Bericht-Dateiformat (.RPT) in ein alternatives Bericht-Dateiformat umwandelt, das von allgemein verwendbaren Berichterstellungen, Datenanalysen oder Berichtverteilungs-Produkten verwendet wird, die nicht Eigentum von SAP sind. 2. Lieferung / Einsatz 2.1 Zu liefern ist eine Kopie des Programms in maschinenlesbarer Form sowie die Programmdokumentation. 2.2 Das Quellprogramm ist in keinem Fall Bestandteil der Lieferverpflichtung. 2.3 Bei Standardprogrammen ist die jeweils neueste Fassung zu liefern. Für Individualprogramme gelten die Zusatzbedingungen. 2.4 Die Lieferverpflichtung ist mit Übergabe der Programmkopie erfüllt. Unterstützung durch Visuplus® gmbh bei Installation, Einweisung und Einsatz wird Visuplus® gmbh gesondert nach Aufwand berechnen. Maßgebend ist hierfür die Visuplus® gmbh - Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. 3. Programmänderungen 3.1 Programmänderungen sind vorbehalten und werden dem Kunden gegen Entgelt angeboten. 3.2 Bei Abschluss eines Pflegevertrages gelten die dort getroffenen Vereinbarungen. 4. Gewährleistung 4.1 Visuplus® gmbh gewährleistet für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von 2 Jahren ab Lieferung die Funktion des Programms, so wie sie in der Programmdokumentation aufgeführt sind unter Einhaltung der spezifischen Einsatzbedingungen beim Kunden. Bei Änderung der Einsatzbedingungen des Kunden erlischt die Gewährleistung. Bei Abschluss eines Pflegevertrages gelten die dort getroffenen Vereinbarungen. 4.2 Visuplus® gmbh gewährleistet nicht die Übereinstimmung des Programms mit spezifischen Anforderungen des Kunden, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart ist. Für Individualprogramme gelten die Zusatzbedingungen. 4.3 Bei Abweichung von der Programmdokumentation hat der Kunde den Visuplus® gmbh unverzüglich schriftlich Mitteilung hiervon unter Beifügung einer Fehlerbeschreibung und Fehlerdokumentation zu machen. 4.4 Ist der Fehler erheblich, wird von Visuplus® gmbh eine korrigierte Programmkopie gegen Rückgaben der fehlerhaften geliefert. 4.5 Ist die Fehlerbeseitigung unmöglich oder unangemessen zeitaufwendig, so hat Visuplus® gmbh zunächst das Recht, zur Bereitstellung einer Zwischenlösung oder zu einer temporären Fehlerkorrektur. Scheitert die Fehlerbehebung in angemessener Zeit, so kann der Kunde das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Beeinträchtigt der Fehler nur einzelne abgegrenzte Programmfunktionen, so kann der Kunde Minderung verlangen. 4.6 Der Kunde hat Visuplus® gmbh Aufwendungsersatz zu leisten, wenn sich herausstellt, dass der Fehler nicht im gelieferten Programm liegt. Es gilt die jeweils gültige Visuplus® gmbh - Preisliste. 4.7 Programmänderungen durch Dritte und Bearbeitung der Datenbank außerhalb vom Programm visuplus führen zum Erlöschen der Gewährleistungen. 4.8 Über die vorstehend genannten abschließenden Gewährleistungsansprüche hinaus sind weitergehende Ansprüche wegen Programmfehlern ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche für Mangel und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn etc. 4.9 Soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben, bleibt die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften durch die vorstehende Regelung unberührt. Im Übrigen haftet Visuplus® gmbh nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 4.10 Für Handelssoftware beschränkt sich die Gewährleistung auf diejenige, die der Hersteller Visuplus® gmbh zu leisten verpflichtet ist. 5. Fehlerbeseitigung außerhalb der Gewährleistung 5.1 Außerhalb der in Ziffer 4.1 genannten Frist auftretende Programmfehler beseitigt Visuplus® gmbh - soweit möglich und zumutbar - auf Wunsch des Kunden gegen Vergütung nach jeweils gültiger Visuplus® gmbh - Preisliste. Bei Abschluss eines Pflegevertrags gelten die dort getroffenen Vereinbarungen. 6. Haftung 6.1 Visuplus® gmbh haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, wenn deren Verletzung von Visuplus® gmbh grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde und der Kunde die Daten in ausreichendem Umfang gesichert hat und die Sicherung verwendbar ist. Ausreichende Sicherung setzt Sicherungen nach dem 3-Generatione-Prinzip, Tagessicherungen sowie zusätzliche Monatssicherungen (letzter Monatsabschluss) und Jahressicherungen (letzter Jahresabschluss) voraus. 6.2 Darüber hinaus übernimmt Visuplus® gmbh eine Haftung nur, soweit sie in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus positiver Forderungsverletzung oder außervertraglicher Haftung sind ausgeschlossen. Dies betrifft auch Schäden, die durch falsche Auswertungen durch visuplus entstanden sind. Von diesem Haftungsausschluss nicht betroffen sind all diejenigen Fälle, in denen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird oder eine zwingende Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften gegeben ist. 6.3 Die Haftungsbegrenzung und der Haftungsausschluss laut vorstehender Ziffern gilt auch für gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 6.4. Datenaustauschdateien, die über visuplus für den Zahlungsverkehr erstellt wurden, sind vorm Senden an die Bank im Banking programm auf Richtigkeit (Empfänger, Bankverbindung, Zweck und Betrag) zu prüfen. 6.5. HOAI Berechnungen die durch visuplus erstellt wurden sind auf Richtigkeit vor Abgabe an den Kunden zu prüfen. 6.6. PEP7 Berechnungen die durch visuplus erstellt wurden sind auf Richtigkeit zu prüfen. 6.7. EnEV Berechnungen die durch visuplus erstellt wurden sind auf Richtigkeit vor Abgabe an den Kunden zu prüfen. 7. Vertragsdauer 7.1 Der Vertrag wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen. 7.2 Visuplus® gmbh ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde erheblich gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt, insbesondere durch unerlaubte Nutzung oder Missachtung von Schutzrechten. Das Recht zur fristlosen Kündigung beider Seiten bleibt im Übrigen unberührt. 7.3 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Programm einschließlich Dokumentation zurückzugeben. Von ihm hergestellte Vervielfältigungen jeder Form sind zu vernichten. Hierüber ist Visuplus® gmbh spätestens 30 Tage nach Wegfall des Nutzungsrechts schriftlich Mitteilung zu machen. 8. Eigentum und Schutzrechte 8.1 Visuplus® gmbh bleibt Eigentümer der zur Nutzung überlassenen Programme und Datenbankstruktur einschließlich Dokumentation. 8.2 Die Programme einschließlich Dokumentation sind Geschäftsgeheimnisse und Gegenstand von Schutzrechten der Visuplus® gmbh . 8.3 Bei zulässiger Vervielfältigung von Programmen und Dokumentationen sind alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert und vollständig zu übernehmen. 8.4 Der Kunde ist verpflichtet, Vorsorge zu treffen , dass die Programme und Dokumentationen - auch in bearbeiteter, geänderter oder erweiterter Fassung - Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Visuplus® gmbh hat dem Kunden hierzu schriftlich ermächtigt. 8.5 Der Kunde und von ihm beauftragte Dritte sind zur Programmänderung nur nach schriftlicher Einwilligung von Visuplus® gmbh berechtigt. 8.6 Der Kunde darf einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Visuplus® gmbh abtreten. 8.7 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Verpflichtung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Schutzrechten der Visuplus® gmbh , insbesondere durch unerlaubte Nutzungen und Weitergabe an Dritte, wird die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100.000,00 pro Verstoß an Visuplus® gmbh fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 9. Entgelt und Zahlungsbedingungen 9.1 Eine einmalige Lizenzgebühr wird mit Lieferung fällig. 9.2 Wiederkehrende Entgelte sind am ersten Tag der Zahlungsperiode fällig. 9.3 Zahlungen sind zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer ohne Abzug zu leisten. 9.4 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten Liefertermin mehr als drei Monate liegen; dann gilt die am Liefertag gültige Lizenzgebühr. 9.5 Es gelten ausschließlich die Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Besteller bei einem anderen von Visuplus® gmbh bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von den Bedingungen erteilt, so gelten auch dann nur die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Visuplus® gmbh , selbst ohne Widerspruch der Visuplus® gmbh . Abweichungen gelten nur, wenn sie vorher mit Visuplus® gmbh ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. 9.6 Visuplus® gmbh ist berechtigt, die Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung abzutreten. 9.7 Gerichtsstand ist Halle / Saale Stand, 1.3.2013